Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ShortCut Editing UG (haftungsbeschränkt) und ihrer Gruppengesellschaften
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Marken und Unternehmensgruppe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen, Beratungen, Coaching- und Begleitprogramme, Mitgliederbereiche, Marketing-, Werbe- und Leadgenerierungsleistungen sowie sonstige Angebote des Anbieters.
(2) „Anbieter“ im Sinne dieser AGB ist die ShortCut Editing UG (haftungsbeschränkt) sowie jede Gruppengesellschaft nach Absatz 4, die den jeweiligen Vertrag mit dem Kunden schließt. Vertragspartner des Kunden ist die im Angebot bzw. Vertrag genannte Gesellschaft; ist dort keine Gesellschaft genannt, ist Vertragspartner die ShortCut Editing UG (haftungsbeschränkt).
(3) Die AGB gelten unabhängig davon, unter welcher Marke, Bezeichnung, Domain oder Website der Anbieter seine Leistungen anbietet, bewirbt oder erbringt. Sie gelten insbesondere für die Marken „SCE Marketing“ (sce.marketing), „ShortCut“ und „vanEliot“ sowie für alle künftig vom Anbieter oder einer Gruppengesellschaft geführten Marken und Geschäftsbereiche. Marken sind keine eigenständigen Rechtsträger; Vertragspartner ist stets die nach Absatz 2 bestimmte Gesellschaft.
(4) „Gruppengesellschaften“ sind alle Unternehmen, die mit der ShortCut Editing UG (haftungsbeschränkt) gegenwärtig oder künftig im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind oder unmittelbar oder mittelbar von denselben Gesellschaftern kontrolliert werden – unabhängig von Rechtsform, Firma und Sitz, auch im Ausland. Erfasst sind insbesondere Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften sowie alle Gesellschaften, die künftig durch Gründung, Erwerb, Umwandlung oder Beteiligung Teil der Unternehmensgruppe werden. Die ShortCut Editing UG (haftungsbeschränkt) und die Gruppengesellschaften werden gemeinsam als „Unternehmensgruppe“ bezeichnet.
(5) Eine Änderung der Firma, der Rechtsform (z. B. Umwandlung der UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH), des Sitzes oder der Gesellschafterstruktur des Anbieters sowie eine Umwandlung oder Verschmelzung lassen die Geltung dieser AGB und bestehender Verträge unberührt. Der jeweilige Rechtsnachfolger tritt in die Verträge ein.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten oder einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf eine Gruppengesellschaft zu übertragen; der Kunde stimmt dem bereits jetzt zu. Der Anbieter zeigt dem Kunden die Übertragung in Textform an. Ist die Übertragung für den Kunden unzumutbar, insbesondere weil die übernehmende Gruppengesellschaft nicht hinreichend leistungsfähig ist, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Anzeige außerordentlich kündigen.
(7) Soweit diese AGB Rechte für Gruppengesellschaften vorsehen (insbesondere in §§ 8, 10, 11, 12, 13, 14 und 15), werden diese Rechte den Gruppengesellschaften unmittelbar eingeräumt (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB); die Gruppengesellschaften können sie im eigenen Namen geltend machen. Pflichten des Kunden, die nach diesen AGB gegenüber dem Anbieter bestehen, bestehen in gleichem Umfang zugunsten der Gruppengesellschaften.
(8) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Leistungen in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nimmt.
(9) Grundlage jedes Vertrags sind in dieser Rangfolge: das individuelle Angebot bzw. der individuelle Vertrag einschließlich in Textform getroffener Zusatzvereinbarungen, sodann diese AGB. Bei Widersprüchen gehen die individuellen Vereinbarungen diesen AGB vor.
(10) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.
(11) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge zwischen dem Kunden und dem Anbieter oder einer Gruppengesellschaft, ohne dass hierauf erneut hingewiesen werden muss (§ 305 Abs. 3 BGB).
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere Beratungs-, Coaching- und Begleitformate, den Zugang zu Mitgliederbereichen und Inhalten sowie Marketing-, Werbe- und Leadgenerierungsleistungen (z. B. Konzeption und Schaltung von Online-Werbeanzeigen, Erstellung von Landingpages, Funnels und Werbemitteln, Betreuung von Werbekonten, Aufbau von Personal Brands). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. Angebot.
(2) Die Leistungen des Anbieters sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter schuldet ein fachgerechtes Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl oder Qualität von Leads, Terminen, Abschlüssen, Followern, Reichweiten oder Umsätzen. Etwas anderes gilt nur, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Garantie vereinbart ist.
(3) Sofern im Vertrag eine Umsatz- oder Erfolgsgarantie vereinbart wurde, gelten ausschließlich die dort geregelten Voraussetzungen, Nachweise und Bedingungen. Diese AGB regeln keine eigenen Garantiebedingungen.
(4) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Entscheidungen, Richtlinien, Algorithmen, Reichweiten, Preise und Verfügbarkeit von Werbe-, Social-Media- und Technologieplattformen Dritter (z. B. Meta, Google, TikTok, LinkedIn sowie CRM-, Tracking-, Formular- und Automatisierungsanbieter). Änderungen dieser Plattformen, Ablehnungen von Werbemitteln, Einschränkungen oder Sperrungen von Konten sowie Ausfälle und Störungen solcher Dienste liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters und stellen keine Leistungsstörung des Anbieters dar.
(5) Support wird werktags erbracht, soweit vertraglich vereinbart. An gesetzlichen Feiertagen sowie im Zeitraum vom 24.12. bis 01.01. kann der Anbieter Umfang und Zeiten von Support, Calls und sonstigen Formaten anpassen.
(6) Der Anbieter darf seine Leistungen weiterentwickeln und Inhalte, Tools, Plattformen und Formate aktualisieren, austauschen oder ersetzen, sofern der vertraglich vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf Websites, in Social Media, in Werbeanzeigen oder in sonstigen Medien sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des vom Anbieter unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail oder Messenger), durch digitale Signatur, telefonisch oder in einem Video-Call erklärt werden.
(3) Bei mündlichem oder fernmündlichem Vertragsschluss bestätigt der Anbieter die wesentlichen Vertragsinhalte in Textform. Der Kunde verzichtet auf das Erfordernis einer darüber hinausgehenden Form, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 4 Preise, Zahlung und Mediakosten
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist – sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist – mit Vertragsschluss sofort und ohne Abzug fällig. Bei vereinbarter Ratenzahlung sind die Raten zu den vereinbarten Terminen fällig.
(3) Kosten für Werbeanzeigen und Media-Budgets (z. B. Anzeigenbudgets bei Meta, Google, TikTok oder LinkedIn) sowie Kosten für Drittsoftware, Tools, Lizenzen, Domains und Hosting sind nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters. Sie werden vom Kunden direkt an den jeweiligen Drittanbieter gezahlt oder vom Anbieter gesondert abgerechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Vertrag. Verträge mit fester Laufzeit sind während der Laufzeit für beide Seiten nicht ordentlich kündbar, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.
(2) Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, kann der Anbieter mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Der Kunde kann solche Verträge mit der im Vertrag bzw. im von ihm angenommenen Angebot vereinbarten Frist kündigen; ist dort keine Frist geregelt, gilt auch für ihn eine Frist von zwei Wochen. Vereinbarte Mindestlaufzeiten bleiben unberührt.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Raten oder mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Raten in Verzug ist oder wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten (insbesondere aus §§ 6, 9, 10 und 13) verstößt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 6 Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeit des Kunden
(1) Der Kunde erbringt die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Inhalten, Materialien und Ansprechpartnern, die Einrichtung von Zugängen (z. B. zu Werbekonten, Business-Managern, Social-Media-Profilen, CRM-, Tracking- und Website-Systemen, Domains) sowie die zeitnahe Prüfung und Freigabe von Entwürfen, Werbemitteln, Landingpages und Inhalten.
(2) Werbekonten, Business-Manager, Pixel, Domains, Social-Media-Profile sowie Tracking- und CRM-Systeme werden – sofern nichts anderes vereinbart ist – im Namen und auf Rechnung des Kunden geführt und verbleiben in dessen Inhaberschaft und Verantwortung. Der Anbieter erhält hieran Zugriffsrechte zur Leistungserbringung. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Nutzungsbedingungen und Werberichtlinien der jeweiligen Plattformen einzuhalten.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner geschäftlichen Tätigkeit, seiner Produkte und Leistungen sowie der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, Angaben, Marken, Bilder und Werbeaussagen allein verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung des Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Datenschutz- und Preisangabenrechts sowie branchenspezifischer Vorschriften und Erlaubnispflichten (z. B. im Finanz-, Versicherungs-, Immobilien-, Rechtsdienstleistungs- und Gesundheitsbereich). Der Anbieter schuldet keine Rechtsprüfung.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, seiner Produkte und Leistungen, seines Geschäftsmodells oder eines Verstoßes des Kunden gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften geltend gemacht werden, und ersetzt dem Anbieter die hierdurch entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Verstoß nicht zu vertreten hat.
(5) Der Kunde setzt Empfehlungen und Maßnahmen des Anbieters eigenverantwortlich um. Unterbleibt oder verzögert sich eine erforderliche Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen; die Vergütungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Mehraufwand, der dem Anbieter durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung entsteht, kann nach Aufwand zu dem im Vertrag vereinbarten, hilfsweise zu einem angemessenen Stundensatz abgerechnet werden.
§ 7 Leistungsstörungen und Zahlungsverzug
(1) Fristen und Termine des Anbieters beginnen erst mit vollständiger Zahlung der jeweils fälligen Vergütung und Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden. Termine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Planungsangaben.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten, insbesondere Zugänge zu sperren, Werbemaßnahmen zu pausieren und Calls auszusetzen. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt für den Zeitraum der Zurückbehaltung bestehen.
(3) Gerät der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten oder mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug und begleicht er den rückständigen Betrag nicht innerhalb einer vom Anbieter in Textform gesetzten Frist von mindestens sieben Tagen, wird die gesamte noch offene Vergütung für die vereinbarte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.
(4) Kündigt der Anbieter den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, kann er die bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit geschuldete Vergütung als Schadensersatz verlangen. Anzurechnen ist, was der Anbieter infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Kapazitäten erwirbt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
(5) Die gesetzlichen Rechte beider Parteien bei Leistungsstörungen bleiben im Übrigen unberührt.
§ 8 Einsatz Dritter und Gruppengesellschaften
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt. Er ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter (z. B. Subunternehmer, Freelancer, Dienstleister) sowie der Gruppengesellschaften zu bedienen. Der Anbieter bleibt Vertragspartner des Kunden und haftet für eingesetzte Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe des § 15.
(2) Soweit für die Leistungserbringung Software, Plattformen oder Dienste Dritter genutzt werden (z. B. Werbeplattformen, Automatisierungs-, Tracking-, Formular- und CRM-Tools), gelten für deren Nutzung ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeit und Funktionsweise solcher Drittdienste.
§ 9 Verhalten in Programmen, Calls und Gruppen
(1) Der Kunde und die von ihm benannten Teilnehmer verhalten sich gegenüber anderen Teilnehmern, Mitarbeitern und Beauftragten des Anbieters respektvoll und halten die Regeln der jeweiligen Programme, Gruppen und Plattformen ein.
(2) Bei Störungen, unangemessenem Verhalten oder Verstößen gegen diese AGB oder Programmregeln kann der Anbieter den Kunden bzw. den betreffenden Teilnehmer nach einmaliger Verwarnung vorübergehend oder dauerhaft von Calls, Gruppen, Veranstaltungen oder Programmen ausschließen; bei schwerwiegenden Verstößen auch ohne vorherige Verwarnung. Die Zahlungspflichten des Kunden bleiben bestehen. Das Recht des Anbieters zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 10 Nutzungsrechte an Inhalten, Assets und Arbeitsergebnissen; Zugänge
(1) Sämtliche vom Anbieter bereitgestellten oder erstellten Inhalte und Arbeitsergebnisse – insbesondere Videos, Skripte, Call-Aufzeichnungen, Vorlagen, Kursinhalte, Creatives, Werbemittel, Texte, Grafiken, Designs, Websites, Landingpages, Funnels, Quellcodes, Konzepte und Strategien – sind urheberrechtlich oder nach anderen Vorschriften geschützt. Alle Rechte hieran verbleiben, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich beim Anbieter.
(2) Der Kunde erhält an den Inhalten und Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, beschränkt auf die Dauer der Vertragslaufzeit und auf den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder sonstige Verwertung – insbesondere die Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung von Programm- und Kursinhalten oder die Nutzung von Werbemitteln durch andere Unternehmen – ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform unzulässig.
(3) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlöschen sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte, sofern im Vertrag nichts anderes (z. B. eine Übertragung von Nutzungsrechten gegen gesonderte Vergütung) vereinbart ist. Der Kunde stellt die weitere Nutzung ein. Der Anbieter ist berechtigt, von ihm gehostete Websites, Landingpages, Funnels und Zugänge nach Vertragsende abzuschalten.
(4) Zugänge zu Mitgliederbereichen, Plattformen, Gruppen und Tools werden ausschließlich persönlich für die vertraglich benannten Personen und für die Dauer der Vertragslaufzeit bereitgestellt. Die Weitergabe von Zugangsdaten und die Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen (Account-Sharing) sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
(5) Bei Verstößen gegen diesen § 10 kann der Anbieter Zugänge sperren und die weitere Nutzung untersagen; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben vorbehalten.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelten Konzepte, Vorlagen, Strukturen, Arbeitsergebnisse und das dabei erlangte Know-how auch für andere Kunden, für eigene Zwecke sowie für Zwecke der Gruppengesellschaften unter allen Marken der Unternehmensgruppe zu nutzen, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden (§ 13) offengelegt werden.
§ 11 Leads, Datenzugriff und Nutzungsrechte an Leads
(1) „Leads“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche Kontakt- und Anfragedaten von Interessenten – insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Unternehmensangaben sowie die im Rahmen der Anfrage gemachten Angaben, etwa Antworten aus Quiz-, Qualifizierungs- oder Kontaktformularen –, die im Rahmen der vom Anbieter durchgeführten oder betreuten Werbemaßnahmen (insbesondere Online-Werbeanzeigen, Landingpages, Funnels und Formulare) generiert und über Systeme des Anbieters (etwa Formular-, Automatisierungs-, Tracking- oder CRM-Systeme) erfasst werden.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Leads über die Systeme des Anbieters erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit auf sämtliche Leads zuzugreifen und diese auch nach Übermittlung an den Kunden in seinen Systemen vorzuhalten. Die Übermittlung der Leads an den Kunden erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags.
(3) Der Kunde erhält an den ihm übermittelten Leads ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen seines eigenen Geschäftsbetriebs. Eine Veräußerung oder entgeltliche Weitergabe der Leads durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Ein Anspruch auf exklusive Leads besteht nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Dem Anbieter steht an sämtlichen Leads ein eigenes, zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Recht zur Speicherung, Nutzung, Auswertung und Verwertung zu. Dies umfasst insbesondere die Nutzung zur Vertragsdurchführung, Qualitätssicherung, Erfolgsmessung und Optimierung von Werbemaßnahmen sowie zu eigenen geschäftlichen Zwecken des Anbieters, auch unter anderen Marken der Unternehmensgruppe und in anderen Geschäftsbereichen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Leads an Gruppengesellschaften (auch mit Sitz im Ausland) sowie an Dritte – insbesondere Kooperations- und Vertriebspartner sowie andere Auftraggeber des Anbieters – weiterzugeben und diesen Nutzungsrechte an den Leads einzuräumen. Eine gesonderte Vergütung oder Beteiligung des Kunden hieran ist ausgeschlossen.
(6) Anbieter und Kunde verarbeiten die Leads jeweils als eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die von ihnen verfolgten Zwecke. Soweit erforderlich, schließen die Parteien ergänzend eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) oder über eine Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
(7) Die Parteien stellen jeweils im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit sicher, dass die Interessenten bei der Erhebung der Leads über die Verarbeitung durch den Anbieter, die Übermittlung an den Kunden sowie die mögliche Weitergabe an Gruppengesellschaften und Dritte informiert werden (Art. 13, 14 DSGVO) und dass, soweit erforderlich, deren Einwilligung – insbesondere in die werbliche Kontaktaufnahme nach § 7 UWG – eingeholt und dokumentiert wird. Werden Werbemittel, Landingpages oder Formulare über Systeme oder Domains des Kunden ausgespielt, ist der Kunde verpflichtet, die vom Anbieter bereitgestellten Datenschutzhinweise und Einwilligungstexte unverändert einzubinden.
(8) Sämtliche Rechte nach diesem § 11 bestehen nur, soweit ihre Ausübung nach den jeweils geltenden datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO, BDSG und UWG) zulässig ist. Bei Übermittlungen an Gruppengesellschaften oder Dritte mit Sitz außerhalb der EU bzw. des EWR stellt der Anbieter geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO sicher. Widerspricht ein Interessent der Verarbeitung, widerruft er eine Einwilligung oder macht er sonstige Betroffenenrechte geltend, informieren sich die Parteien hierüber unverzüglich gegenseitig und setzen dies jeweils für ihren Verantwortungsbereich um.
(9) Die Rechte des Anbieters nach diesem § 11 bleiben von der Beendigung des Vertragsverhältnisses unberührt.
§ 12 Datenschutz, Kommunikation und Aufzeichnungen
(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://www.shortcutapp.de/legal/datenschutz.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet (z. B. Kundendaten in Werbekonten, CRM- oder E-Mail-Systemen des Kunden), schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; der Anbieter stellt hierfür eine Vorlage bereit. Für Leads gilt § 11.
(3) Die Kommunikation im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erfolgt per E-Mail, Telefon, Video-Call und Messenger-Diensten (z. B. WhatsApp). Der Kunde ist mit der Nutzung dieser Kommunikationswege einverstanden und stellt sicher, dass die von ihm benannten Kanäle geschäftlich genutzt werden dürfen.
(4) Der Anbieter darf den Kunden per E-Mail über eigene, ähnliche Leistungen und Angebote informieren (§ 7 Abs. 3 UWG). Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen, z. B. per E-Mail an info@sce.marketing oder über den Abmeldelink in der jeweiligen Nachricht.
(5) Calls, Coaching-Sessions und Veranstaltungen können vom Anbieter aufgezeichnet und den Teilnehmern im Mitgliederbereich bereitgestellt werden. Auf eine Aufzeichnung wird zu Beginn hingewiesen; Teilnehmer, die nicht aufgezeichnet werden möchten, können Kamera und Mikrofon deaktivieren. Der Kunde darf Calls und Sessions nicht selbst aufzeichnen.
(6) Der Anbieter darf personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner (insbesondere Kontakt-, Vertrags- und Abrechnungsdaten) zur Vertragsdurchführung und für interne Verwaltungszwecke der Unternehmensgruppe an Gruppengesellschaften übermitteln (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO, Erwägungsgrund 48 DSGVO). Bei Übermittlungen an Gruppengesellschaften mit Sitz außerhalb der EU bzw. des EWR stellt der Anbieter geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO sicher.
§ 13 Geheimhaltung
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG, Geschäftszahlen, Kundendaten, Strategien, Konzepte, Programminhalte und interne Unterlagen – vertraulich, verwenden sie nur für die Zwecke des Vertrags und machen sie Dritten nicht ohne Zustimmung der anderen Partei zugänglich. Diese Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und für zwei Jahre nach dessen Beendigung; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG sowie für Programm- und Kursinhalte des Anbieters gilt sie unbefristet.
(2) Nicht erfasst sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder ihr von Dritten rechtmäßig zugänglich gemacht wurden oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Weitergabe an Berater, Subunternehmer und Gruppengesellschaften, die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, ist zulässig. Die Rechte des Anbieters aus § 10 Abs. 6, § 11 und § 14 bleiben unberührt.
§ 14 Referenznennung, Testimonials und Veröffentlichungen
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Anbieter ihn als Referenzkunden nennt und hierzu den Namen bzw. die Unternehmensbezeichnung des Kunden, dessen Logo sowie vom Kunden abgegebene schriftliche Testimonials auf Websites, in Präsentationen, in Social-Media-Kanälen sowie in sonstigen Marketing- und Vertriebsunterlagen des Anbieters – unter allen Marken der Unternehmensgruppe – veröffentlicht. Die Rechte nach diesem § 14 stehen auch den Gruppengesellschaften zu.
(2) Wirkt der Kunde an einem Video-Testimonial oder einer Fallstudie mit und gibt diese frei, räumt er dem Anbieter das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, diese zu Marketing-, Werbe- und Vertriebszwecken zu nutzen, zu bearbeiten (z. B. zu kürzen), zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und über sämtliche analogen und digitalen Medien zu verbreiten. Eine gesonderte Vergütung ist ausgeschlossen. Sofern natürliche Personen abgebildet oder zu hören sind, stellt der Kunde sicher, dass deren Einwilligung vorliegt.
(3) Die nach den Absätzen 1 und 2 eingeräumten Rechte werden dauerhaft eingeräumt. Der Kunde kann der künftigen Nutzung nur aus wichtigem Grund und nur in Textform widersprechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Nutzung den Kunden oder eine abgebildete oder zu hörende Person in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt oder wenn sich die der Mitwirkung zugrunde liegende Überzeugung nachweislich gewandelt hat. Wirtschaftliche Erwägungen, ein Wechsel des Dienstleisters oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses allein sind kein wichtiger Grund. Das Recht abgebildeter oder zu hörender natürlicher Personen, eine datenschutzrechtliche Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, bleibt unberührt.
(4) Ein Widerspruch wirkt nur für die Zukunft. Bereits veröffentlichte, gedruckte, ausgelieferte oder in Werbemittel, Anzeigen, Präsentationen, Fallstudien und Archive integrierte Inhalte müssen nicht zurückgezogen, geändert oder vernichtet werden; bereits geschaltete Werbemaßnahmen dürfen bis zum Ende des jeweiligen Buchungs- oder Kampagnenzeitraums fortgeführt werden. Nennungen auf vom Anbieter selbst kontrollierten Websites und Social-Media-Profilen entfernt der Anbieter nach einem berechtigten Widerspruch innerhalb angemessener Frist.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Umstände, die er nicht zu vertreten hat, wie Entscheidungen, Störungen, Sperrungen oder Änderungen von Plattformen und Diensten Dritter (§ 2 Abs. 4).
(4) Die Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von Beratungen, Empfehlungen, Inhalten oder Arbeitsergebnissen des Anbieters trifft, liegt beim Kunden.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gruppengesellschaften sowie für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters und der Gruppengesellschaften.
(6) Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Abs. 1.
§ 16 Kein Widerrufsrecht
Da der Anbieter Verträge ausschließlich mit Unternehmern schließt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht wird nicht eingeräumt.
§ 17 Seminare, Workshops und Veranstaltungen
(1) Buchungen von Seminaren, Workshops und sonstigen Veranstaltungen sind verbindlich.
(2) Ein Rücktritt des Kunden ist nur aus wichtigem Grund möglich; im Übrigen gelten die im Angebot vereinbarten Stornobedingungen.
(3) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers bedarf der Zustimmung des Anbieters.
(4) Der Anbieter kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt, zu geringe Teilnehmerzahl) verlegen oder absagen. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Vergütung auf einen Ersatztermin angerechnet oder, wenn der Kunde am Ersatztermin nicht teilnehmen kann, erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe des § 15.
(5) Der Anbieter übt bei Veranstaltungen das Hausrecht aus; § 9 gilt entsprechend.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch, wenn Vertragspartner eine Gruppengesellschaft mit Sitz im Ausland ist, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Die Leistungen des Anbieters sind kein Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Schwerpunkt der Coaching- und Begleitformate ist die individuelle unternehmerische Beratung und Begleitung des Kunden; eine systematische Wissensvermittlung nach Lehrplan, Lernziele, Aufgabenkontrollen, Prüfungen, Zertifikate oder eine sonstige Überwachung des Lernerfolgs werden nicht geschuldet und sind nicht Vertragsgegenstand.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Änderungen des Leistungsangebots oder der Marktverhältnisse erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Der Anbieter teilt dem Kunden die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, gilt die bisherige Fassung fort.
(5) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
AGB – Stand: 30.08.2026
ShortCut Editing UG (haftungsbeschränkt)