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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ShortCut Editing UG (haftungsbeschränkt) und ihrer Gruppengesellschaften

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Marken und Unternehmensgruppe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen, Beratungen, Coaching- und Begleitprogramme, Mitgliederbereiche, Marketing-, Werbe- und Leadgenerierungsleistungen sowie sonstige Angebote des Anbieters.
(2) „Anbieter“ im Sinne dieser AGB ist die ShortCut Editing UG (haftungsbeschränkt) sowie jede Gruppengesellschaft nach Absatz 4, die den jeweiligen Vertrag mit dem Kunden schließt. Vertragspartner des Kunden ist die im Angebot bzw. Vertrag genannte Gesellschaft; ist dort keine Gesellschaft genannt, ist Vertragspartner die ShortCut Editing UG (haftungsbeschränkt).
(3) Die AGB gelten unabhängig davon, unter welcher Marke, Bezeichnung, Domain oder Website der Anbieter seine Leistungen anbietet, bewirbt oder erbringt. Sie gelten insbesondere für die Marken „SCE Marketing“ (sce.marketing), „ShortCut“ und „vanEliot“ sowie für alle künftig vom Anbieter oder einer Gruppengesellschaft geführten Marken und Geschäftsbereiche. Marken sind keine eigenständigen Rechtsträger; Vertragspartner ist stets die nach Absatz 2 bestimmte Gesellschaft.
(4) „Gruppengesellschaften“ sind alle Unternehmen, die mit der ShortCut Editing UG (haftungsbeschränkt) gegenwärtig oder künftig im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind oder unmittelbar oder mittelbar von denselben Gesellschaftern kontrolliert werden, sowie alle Unternehmen, an denen Johannes Stahr, Lukas Mascher oder Nick Ehrlich allein oder zusammen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Das gilt unabhängig von Rechtsform, Firma und Sitz, auch im Ausland. Erfasst sind insbesondere Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften sowie alle Gesellschaften, die künftig durch Gründung, Erwerb, Umwandlung oder Beteiligung Teil der Unternehmensgruppe werden. Die ShortCut Editing UG (haftungsbeschränkt) und die Gruppengesellschaften werden gemeinsam als „Unternehmensgruppe“ bezeichnet.
(5) Eine Änderung der Firma, der Rechtsform (z. B. Umwandlung der UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH), des Sitzes oder der Gesellschafterstruktur des Anbieters sowie eine Umwandlung oder Verschmelzung lassen die Geltung dieser AGB und bestehender Verträge unberührt. Der jeweilige Rechtsnachfolger tritt in die Verträge ein.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten oder einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf eine Gruppengesellschaft zu übertragen; der Kunde stimmt dem bereits jetzt zu. Der Anbieter zeigt dem Kunden die Übertragung in Textform an. Ist die Übertragung für den Kunden unzumutbar, insbesondere weil die übernehmende Gruppengesellschaft nicht hinreichend leistungsfähig ist, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Anzeige außerordentlich kündigen.
(7) Soweit diese AGB Rechte für Gruppengesellschaften vorsehen (insbesondere in §§ 8, 10, 11, 12, 13, 14 und 15), werden diese Rechte den Gruppengesellschaften unmittelbar eingeräumt (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB); die Gruppengesellschaften können sie im eigenen Namen geltend machen. Pflichten des Kunden, die nach diesen AGB gegenüber dem Anbieter bestehen, bestehen in gleichem Umfang zugunsten der Gruppengesellschaften.
(8) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Leistungen in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nimmt.
(9) Grundlage jedes Vertrags sind in dieser Rangfolge: das individuelle Angebot bzw. der individuelle Vertrag einschließlich in Textform getroffener Zusatzvereinbarungen, sodann diese AGB. Bei Widersprüchen gehen die individuellen Vereinbarungen diesen AGB vor.
(10) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.
(11) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge zwischen dem Kunden und dem Anbieter oder einer Gruppengesellschaft, ohne dass hierauf erneut hingewiesen werden muss (§ 305 Abs. 3 BGB).

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere Beratungs-, Coaching- und Begleitformate, den Zugang zu Mitgliederbereichen und Inhalten sowie Marketing-, Werbe- und Leadgenerierungsleistungen (z. B. Konzeption und Schaltung von Online-Werbeanzeigen, Erstellung von Landingpages, Funnels und Werbemitteln, Betreuung von Werbekonten, Aufbau von Personal Brands). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. Angebot.
(2) Die Leistungen des Anbieters sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter schuldet ein fachgerechtes Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl oder Qualität von Leads, Terminen, Abschlüssen, Followern, Reichweiten oder Umsätzen. Etwas anderes gilt nur, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Garantie vereinbart ist.
(3) Sofern im Vertrag eine Umsatz- oder Erfolgsgarantie vereinbart wurde, gelten ausschließlich die dort geregelten Voraussetzungen, Nachweise und Bedingungen. Diese AGB regeln keine eigenen Garantiebedingungen.
(4) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Entscheidungen, Richtlinien, Algorithmen, Reichweiten, Preise und Verfügbarkeit von Werbe-, Social-Media- und Technologieplattformen Dritter (z. B. Meta, Google, TikTok, LinkedIn sowie CRM-, Tracking-, Formular- und Automatisierungsanbieter). Änderungen dieser Plattformen, Ablehnungen von Werbemitteln, Einschränkungen oder Sperrungen von Konten sowie Ausfälle und Störungen solcher Dienste liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters und stellen keine Leistungsstörung des Anbieters dar.
(5) Support wird werktags erbracht, soweit vertraglich vereinbart. An gesetzlichen Feiertagen sowie im Zeitraum vom 24.12. bis 01.01. kann der Anbieter Umfang und Zeiten von Support, Calls und sonstigen Formaten anpassen.
(6) Der Anbieter darf seine Leistungen weiterentwickeln und Inhalte, Tools, Plattformen und Formate aktualisieren, austauschen oder ersetzen, sofern der vertraglich vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf Websites, in Social Media, in Werbeanzeigen oder in sonstigen Medien sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des vom Anbieter unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail oder Messenger), durch digitale Signatur, telefonisch oder in einem Video-Call erklärt werden.
(3) Bei mündlichem oder fernmündlichem Vertragsschluss bestätigt der Anbieter die wesentlichen Vertragsinhalte in Textform. Der Kunde verzichtet auf das Erfordernis einer darüber hinausgehenden Form, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§ 4 Preise, Zahlung und Mediakosten

(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Laufende Vergütungen sind monatlich im Voraus fällig, einmalige Vergütungen mit Vertragsschluss, jeweils ohne Abzug, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Bei vereinbarter Ratenzahlung sind die Raten zu den vereinbarten Terminen fällig.
(3) Für Werbebudgets, Software und sonstige Drittkosten gilt § 4a.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung des Anbieters stehen (zum Beispiel wegen mangelhafter Leistung aus demselben Vertrag). Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertrag.

§ 4a Drittkosten, vom Anbieter bezahlte Software und Servicepauschale

(1) Kosten für Werbebudgets, Software, Tools, Lizenzen, Schnittstellen, Hosting, Domains sowie Telefon- und Messenger-Dienste, die für die Leistungen beim Kunden anfallen („Drittkosten“), trägt der Kunde. Sie sind nicht in der Vergütung enthalten, außer der Vertrag nennt sie ausdrücklich als enthalten. Werbebudgets zahlt der Kunde direkt an die Werbeplattform, sofern nichts anderes vereinbart ist. Software, Tools, Lizenzen, Schnittstellen, Hosting, Domains sowie Telefon- und Messenger-Dienste heißen in diesem § 4a zusammen „Software“.
(2) Der Anbieter darf Drittkosten für den Kunden auslegen und Software im eigenen Namen buchen und bereitstellen, wenn das für die Leistung nötig oder zweckmäßig ist, zum Beispiel damit die Arbeit nicht auf Zugänge des Kunden warten muss. Eine vorherige Zustimmung ist nicht nötig, solange die Software im Vertrag genannt ist oder die Kosten je einzelne Software 150 Euro netto im Monat und insgesamt 500 Euro netto im Monat nicht übersteigen. Darüber hinaus holt der Anbieter vorher die Zustimmung des Kunden in Textform ein.
(3) Der Anbieter berechnet dem Kunden ausgelegte Drittkosten zu dem Preis weiter, den der Drittanbieter dem Anbieter berechnet. Für Buchung, Verwaltung, Einrichtung und Pflege von Software, die der Anbieter für den Kunden bezahlt, berechnet er zusätzlich eine Servicepauschale von 20 % der weiterberechneten Nettokosten dieser Software. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Auf Verlangen weist der Anbieter die Drittkosten nach.
(4) Software, Systeme und Konten, die der Anbieter im eigenen Namen bucht, führt oder hostet, bleiben beim Anbieter. Der Kunde kann sie nur während der Vertragslaufzeit mitnutzen. § 10 Abs. 6 und 7 gelten.
(5) Hat der Anbieter für den Kunden Drittleistungen mit fester Laufzeit gebucht, trägt der Kunde die Kosten bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin beim Drittanbieter, auch wenn dieser nach dem Vertragsende liegt, längstens für 3 Monate nach Vertragsende. Der Anbieter kündigt solche Drittleistungen zum nächstmöglichen Termin.
(6) Preiserhöhungen der Drittanbieter gibt der Anbieter in tatsächlicher Höhe weiter.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Erstlaufzeit steht im Vertrag. Nennt ein Vertrag über laufende Leistungen keine Laufzeit, beträgt sie 6 Monate ab Vertragsschluss.
(2) Ein Vertrag über laufende Leistungen verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn ihn keine Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der laufenden Laufzeit kündigt. Nennt der Vertrag andere Zeiträume, gelten diese. Ist nur eine einmalige Vergütung vereinbart, auch in Raten, verlängert sich der Vertrag nicht.
(3) Eine ordentliche Kündigung wirkt frühestens zum Ende der Erstlaufzeit oder der laufenden Verlängerung. Vorher kann keine Partei den Vertrag ordentlich beenden.
(4) Die laufende Vergütung ist ein fester, vom Erfolg unabhängiger Betrag für die gesamte laufende Tätigkeit des Anbieters, soweit der Vertrag keine erfolgsabhängige Vergütung nennt.
(5) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsvergütungen oder Raten oder mit einem Betrag in dieser Höhe in Verzug ist oder trotz Abmahnung gegen wesentliche Pflichten verstößt, insbesondere aus §§ 6, 6a, 9, 10, 11, 13 und 13a.
(6) Kündigungen brauchen die Textform (§ 126b BGB). Die Textform wahrt auch
a) eine E-Mail an die im Vertrag genannte E-Mail-Adresse der anderen Partei; nennt der Vertrag keine, an die E-Mail-Adresse, über die der Vertrag geschlossen wurde,
b) eine Textnachricht per WhatsApp an die im Vertrag genannte Mobilnummer der anderen Partei; nennt der Vertrag keine, an die Mobilnummer, über die der Vertrag angebahnt oder geschlossen wurde.
Die Nachricht muss den Absender und den Willen zur Kündigung klar erkennen lassen. Sprachnachrichten, Anrufe, Emojis und Nachrichten in Gruppenchats sind keine Kündigung. Für die Frist zählt der Zugang.

§ 6 Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeit des Kunden

(1) Der Kunde erbringt die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Inhalten, Materialien und Ansprechpartnern, die Einrichtung von Zugängen (z. B. zu Werbekonten, Business-Managern, Social-Media-Profilen, CRM-, Tracking- und Website-Systemen, Domains) sowie die zeitnahe Prüfung und Freigabe von Entwürfen, Werbemitteln, Landingpages und Inhalten.
(2) Werbekonten, Business-Manager, Pixel, Domains, Social-Media-Profile sowie Tracking- und CRM-Systeme werden – sofern nichts anderes vereinbart ist – im Namen und auf Rechnung des Kunden geführt und verbleiben in dessen Inhaberschaft und Verantwortung. Der Anbieter erhält hieran Zugriffsrechte zur Leistungserbringung. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Nutzungsbedingungen und Werberichtlinien der jeweiligen Plattformen einzuhalten. Systeme, Konten und Lizenzen, die der Anbieter im eigenen Namen führt oder hostet (§ 4a Abs. 4), bleiben beim Anbieter.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner geschäftlichen Tätigkeit, seiner Produkte und Leistungen sowie der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, Angaben, Marken, Bilder und Werbeaussagen allein verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung des Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Datenschutz- und Preisangabenrechts sowie branchenspezifischer Vorschriften und Erlaubnispflichten (z. B. im Finanz-, Versicherungs-, Immobilien-, Rechtsdienstleistungs- und Gesundheitsbereich). Der Anbieter schuldet keine Rechtsprüfung.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, seiner Produkte und Leistungen, seines Geschäftsmodells oder eines Verstoßes des Kunden gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften geltend gemacht werden, und ersetzt dem Anbieter die hierdurch entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Verstoß nicht zu vertreten hat.
(5) Der Kunde setzt Empfehlungen und Maßnahmen des Anbieters eigenverantwortlich um. Unterbleibt oder verzögert sich eine erforderliche Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen; die Vergütungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Mehraufwand, der dem Anbieter durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung entsteht, kann nach Aufwand zu dem im Vertrag vereinbarten, hilfsweise zu einem angemessenen Stundensatz abgerechnet werden.

§ 6a Freigabe und Verantwortung für Inhalte

(1) Der Anbieter legt dem Kunden Werbemittel, Texte, Landingpages, Funnels, Skripte und sonstige zur Veröffentlichung bestimmte Assets vor der ersten Veröffentlichung zur Freigabe vor. Die Freigabe erfolgt in Textform, zum Beispiel per E-Mail, Messenger oder im Projekt-Tool. Ohne Freigabe veröffentlicht der Anbieter nicht. Verzögert sich die Freigabe, gilt § 6 Abs. 5.
(2) Der Kunde prüft vor der Freigabe, ob die Inhalte sachlich richtig sind (insbesondere Angaben zu Produkten, Preisen, Renditen, Steuervorteilen, Verfügbarkeit und Referenzen) und ob sie für sein Unternehmen und seine Branche rechtlich zulässig sind (insbesondere Pflichtangaben, Risikohinweise, Erlaubnisse und Zulassungen). Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass er geprüft hat und die Inhalte veröffentlicht werden dürfen.
(3) Der Anbieter schuldet keine rechtliche Prüfung, insbesondere keine wettbewerbs-, marken-, urheber-, datenschutz-, aufsichts- oder berufsrechtliche Prüfung und keine Markenrecherche. Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, die Inhalte vor der Freigabe rechtlich prüfen zu lassen. Erkennt der Anbieter einen offensichtlichen Rechtsverstoß, weist er den Kunden darauf hin.
(4) Für Inhalte, die der Kunde geliefert oder vorgegeben hat, und für die sachliche Richtigkeit und die branchenrechtliche Zulässigkeit freigegebener Inhalte ist im Verhältnis der Parteien der Kunde verantwortlich; § 6 Abs. 4 gilt. Das gilt nicht für Rechte an Material, das der Anbieter selbst beschafft hat (zum Beispiel Stockmaterial, Musik, Schriften), und nicht, soweit der Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Soweit dieser Absatz von § 6 Abs. 3 und 4 abweicht, geht er vor. § 15 bleibt unberührt.

§ 7 Leistungsstörungen und Zahlungsverzug

(1) Fristen und Termine des Anbieters beginnen erst mit vollständiger Zahlung der jeweils fälligen Vergütung und Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden. Termine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Planungsangaben.
(2) Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückhalten. Er darf insbesondere die Arbeit einstellen, Calls aussetzen, Werbemaßnahmen pausieren sowie Zugänge zu Systemen und Mitgliederbereichen des Anbieters sperren und von ihm gehostete Seiten und Automationen abschalten; Sperren und Abschalten kündigt er mit einer Frist von mindestens 5 Werktagen in Textform an. Konten des Kunden (§ 10 Abs. 7) sperrt der Anbieter nicht. Die Vergütungspflicht bleibt bestehen.
(3) Gerät der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten oder mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug und begleicht er den rückständigen Betrag nicht innerhalb einer vom Anbieter in Textform gesetzten Frist von mindestens sieben Tagen, wird die gesamte noch offene Vergütung für die vereinbarte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.
(4) Kündigt der Anbieter den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, kann er die bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit geschuldete Vergütung als Schadensersatz verlangen. Anzurechnen ist, was der Anbieter infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Kapazitäten erwirbt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
(5) Die gesetzlichen Rechte beider Parteien bei Leistungsstörungen bleiben im Übrigen unberührt.

§ 8 Einsatz Dritter und Gruppengesellschaften

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt. Er ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter (z. B. Subunternehmer, Freelancer, Dienstleister) sowie der Gruppengesellschaften zu bedienen. Der Anbieter bleibt Vertragspartner des Kunden und haftet für eingesetzte Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe des § 15.
(2) Soweit für die Leistungserbringung Software, Plattformen oder Dienste Dritter genutzt werden (z. B. Werbeplattformen, Automatisierungs-, Tracking-, Formular- und CRM-Tools), gelten für deren Nutzung ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeit und Funktionsweise solcher Drittdienste.

§ 9 Verhalten in Programmen, Calls und Gruppen

(1) Der Kunde und die von ihm benannten Teilnehmer verhalten sich gegenüber anderen Teilnehmern, Mitarbeitern und Beauftragten des Anbieters respektvoll und halten die Regeln der jeweiligen Programme, Gruppen und Plattformen ein.
(2) Bei Störungen, unangemessenem Verhalten oder Verstößen gegen diese AGB oder Programmregeln kann der Anbieter den Kunden bzw. den betreffenden Teilnehmer nach einmaliger Verwarnung vorübergehend oder dauerhaft von Calls, Gruppen, Veranstaltungen oder Programmen ausschließen; bei schwerwiegenden Verstößen auch ohne vorherige Verwarnung. Die Zahlungspflichten des Kunden bleiben bestehen. Das Recht des Anbieters zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 10 Nutzung auf Zeit, Assets, Tech-Setup und Zugänge

(1) Assets. „Assets“ sind alle Inhalte, Arbeitsergebnisse und Einrichtungen, die der Anbieter im Rahmen der Zusammenarbeit erstellt, bereitstellt oder einrichtet. Es kommt nicht darauf an, in welchem System sie liegen und ob sie gesetzlich geschützt sind. Dazu gehören insbesondere:
a) Werbemittel und Creatives (Videos, Bilder, Grafiken, Animationen), Anzeigentexte, Überschriften, Skripte und sonstige Texte,
b) Websites, Landingpages, Funnels, Quiz- und Formularstrecken mit Aufbau, Design, Texten und Quellcode,
c) Kampagnenaufbau, Anzeigenstrukturen, Zielgruppen-Definitionen, Test- und Auswertungssystematik,
d) Automationen, Workflows, Schnittstellen, Tracking- und Tag-Setups, Dashboards, Vorlagen und Dokumentationen (zusammen „Tech-Setup“),
e) Konzepte, Strategien, Leitfäden, Programm- und Kursinhalte, Aufzeichnungen von Calls.
Keine Assets sind Marken, Logos, Fotos, Texte und sonstiges Material, das der Kunde selbst liefert, sowie die Konten, Daten und Kontakte des Kunden nach Absatz 7.
(2) Rechte. Alle Rechte an den Assets liegen beim Anbieter und bleiben dort. Der Kunde erwirbt die Assets nicht. Die Vergütung bezahlt die laufende Leistung des Anbieters und die Nutzung der Assets während der Vertragslaufzeit. Ein Kaufpreis für die Assets ist darin nicht enthalten.
(3) Nutzung auf Zeit. Der Kunde darf die Assets während der Vertragslaufzeit für den im Vertrag genannten Zweck in seinem eigenen Unternehmen nutzen. Das Nutzungsrecht ist einfach, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Jede andere Nutzung braucht die vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform. Unzulässig ist insbesondere, Assets an Dritte weiterzugeben (auch an andere Agenturen, Freelancer, Berater oder verbundene Unternehmen des Kunden), sie für andere Unternehmen zu nutzen oder sie als Vorlage für einen Nachbau zu verwenden. Das gilt auch nach Vertragsende. Zulässig bleibt die Weitergabe an Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, soweit sie die Assets nur für die Beratung des Kunden verwenden.
(4) Gilt auch ohne gesetzlichen Schutz. Alle Regeln dieser AGB über Assets gelten als vertragliche Regeln auch für Assets, die nicht oder nicht vollständig gesetzlich geschützt sind, zum Beispiel kurze Texte, Kampagnenaufbau, Zielgruppen, Abläufe, Vorlagen und mit Hilfe von KI erstellte Inhalte.
(5) Ende der Nutzung. Mit dem Ende des Vertrags endet das Nutzungsrecht. Für die Abwicklung darf der Kunde Assets, die in seinen eigenen Systemen und Konten liegen, noch 14 Tage im bisherigen Umfang nutzen. Für Assets in Systemen und Konten des Anbieters gilt das nicht; für diese Systeme und Konten und für Zugänge des Anbieters gelten Absatz 6, Absatz 11 und § 4a Abs. 4. Bis zum Ablauf der 14 Tage muss der Kunde
a) Werbemittel, Texte, Websites, Landingpages und Funnels des Anbieters (Absatz 1 a und b) aus dem Verkehr nehmen, auch soweit sie in seinen eigenen Systemen und Konten liegen (zum Beispiel Anzeigen mit Creatives oder Texten des Anbieters stoppen, Seiten offline nehmen),
b) Dateien, Vorlagen, Unterlagen und Aufzeichnungen des Anbieters samt Kopien löschen oder, wenn der Anbieter das verlangt, an den Anbieter herausgeben,
c) dem Anbieter die Erfüllung in Textform bestätigen.
Danach darf der Kunde die Assets nicht mehr nutzen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden bleiben unberührt.
(5a) Tech-Setup und Kampagnenaufbau in Konten des Kunden. Hat der Anbieter Assets nach Absatz 1 c oder d in Konten oder Systemen eingerichtet, die auf den Kunden laufen, schaltet der Kunde sie bis zum Ablauf der 14 Tage aus Absatz 5 ab und löscht sie. Konto, Daten und Verläufe des Kunden bleiben unberührt (Absatz 7).
(6) Kein Umzug, keine Übertragung. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Assets oder das Tech-Setup bei oder nach Vertragsende auf den Kunden oder einen Dritten zu übertragen, zu exportieren, umzuziehen oder dort neu einzurichten. Das gilt auch für Systeme, Konten und Lizenzen, die der Anbieter im eigenen Namen führt oder hostet (§ 4a Abs. 4). Der Anbieter darf von ihm gehostete Websites, Landingpages, Funnels, Automationen und Zugänge nach Vertragsende abschalten. Übergabe und Umzug leistet der Anbieter nur nach gesonderter Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung.
(7) Was dem Kunden bleibt. Konten, die auf den Kunden laufen (zum Beispiel Werbekonto, Business-Manager, Pixel, Domain, Social-Media-Profile, CRM), die darin gespeicherten Daten und Verläufe sowie die Kontakte und Kundendaten des Kunden bleiben beim Kunden; für Leads gilt § 11. Der Anbieter gibt seine Zugriffsrechte an solchen Konten bei Vertragsende zurück. Kontakt- und Kundendaten des Kunden, die in Systemen des Anbieters liegen, stellt der Anbieter dem Kunden einmalig in einem gängigen Dateiformat bereit, wenn der Kunde das innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende anfordert. Nach Ablauf dieser 30 Tage darf der Anbieter diese Daten löschen, bei rechtzeitiger Anforderung erst nach der Bereitstellung. Leads darf er behalten, soweit § 11 das erlaubt.
(8) Erwerb. Der Kunde kann Assets oder Nutzungsrechte daran über das Vertragsende hinaus nur durch eine gesonderte Vereinbarung in Textform erwerben. Umfang und Vergütung werden im Einzelfall vereinbart. Ein Anspruch auf eine solche Vereinbarung besteht nicht. Bis zum Abschluss und zur vollständigen Zahlung gelten die Absätze 5 und 5a.
(9) Nutzung nach Vertragsende. Nutzt der Kunde Assets nach Vertragsende weiter, ohne dass Absatz 5 das erlaubt, schuldet er dem Anbieter für jeden angefangenen Monat der Nutzung ein Nutzungsentgelt in Höhe von 100 % der zuletzt vereinbarten monatlichen Nettovergütung. Ist keine monatliche Vergütung vereinbart, gilt als monatliche Nettovergütung die für die Erstlaufzeit geschuldete Nettovergütung geteilt durch die Zahl der Monate der Erstlaufzeit. Der Kunde darf nachweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Zahlung gibt kein Recht zur weiteren Nutzung. Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, weiteren Schadensersatz und Vertragsstrafe (§ 13b) bleiben bestehen; das Nutzungsentgelt wird auf Schadensersatz angerechnet.
(10) Auskunft. Gibt es Anhaltspunkte für eine Nutzung entgegen diesem § 10, gibt der Kunde dem Anbieter auf Verlangen in Textform Auskunft über Art, Umfang und Dauer der Nutzung.
(11) Zugänge. Zugänge zu Mitgliederbereichen, Plattformen, Gruppen und Tools des Anbieters gelten nur persönlich für die im Vertrag benannten Personen und nur für die Vertragslaufzeit. Zugangsdaten weiterzugeben oder einen Zugang mit mehreren Personen zu nutzen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
(12) Folgen bei Verstößen. Bei Verstößen gegen diesen § 10 kann der Anbieter Zugänge zu seinen Systemen sperren und die weitere Nutzung untersagen. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
(13) Eigene Nutzung durch den Anbieter. Der Anbieter darf Assets, Konzepte, Vorlagen, Strukturen und das in der Zusammenarbeit gewonnene Know-how auch für andere Kunden, für eigene Zwecke und für Zwecke der Gruppengesellschaften nutzen, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden (§ 13) offengelegt werden.

§ 11 Leads, Datenzugriff und Nutzungsrechte an Leads

(1) „Leads“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche Kontakt- und Anfragedaten von Interessenten – insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Unternehmensangaben sowie die im Rahmen der Anfrage gemachten Angaben, etwa Antworten aus Quiz-, Qualifizierungs- oder Kontaktformularen –, die im Rahmen der vom Anbieter durchgeführten oder betreuten Werbemaßnahmen (insbesondere Online-Werbeanzeigen, Landingpages, Funnels und Formulare) generiert und über Systeme des Anbieters (etwa Formular-, Automatisierungs-, Tracking- oder CRM-Systeme) erfasst werden.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Leads über die Systeme des Anbieters erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit auf sämtliche Leads zuzugreifen und diese auch nach Übermittlung an den Kunden in seinen Systemen vorzuhalten. Die Übermittlung der Leads an den Kunden erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags.
(3) Der Kunde erhält an den ihm übermittelten Leads ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen seines eigenen Geschäftsbetriebs. Eine Veräußerung oder entgeltliche Weitergabe der Leads durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Über Absatz 5 hinaus hat der Kunde nur dann Anspruch auf exklusive Leads, wenn das im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Dem Anbieter steht an sämtlichen Leads ein eigenes, zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Recht zur Speicherung, Nutzung und Auswertung zu. Der Anbieter darf Leads insbesondere
a) nutzen, um die Interessenten per Telefon, E-Mail oder Messenger zu kontaktieren und vorzuqualifizieren, Angaben zu prüfen und Termine zu vereinbaren,
b) darauf prüfen, ob sie die mit dem Kunden vereinbarten Qualitätskriterien erfüllen,
c) um weitere Angaben aus eigenen Erhebungen, aus öffentlich zugänglichen Quellen und von Datendienstleistern ergänzen,
d) für Erfolgsmessung, Auswertung und Verbesserung von Werbemaßnahmen nutzen,
e) für eigene Angebote des Anbieters und der Gruppengesellschaften nutzen, auch unter anderen Marken und in anderen Geschäftsbereichen.
(5) Der Anbieter darf Leads an Gruppengesellschaften weitergeben und ihnen die Rechte aus Absatz 4 einräumen. Der Anbieter verkauft Leads nicht an Dritte außerhalb der Unternehmensgruppe und gibt sie nicht an solche Dritte weiter. Keine Dritten in diesem Sinn sind der Kunde selbst und Dienstleister, die Leads im Auftrag und nach Weisung des Anbieters verarbeiten. Eine Vergütung oder Beteiligung des Kunden an der Nutzung nach den Absätzen 4 und 5 ist ausgeschlossen.
(5a) Ist im Vertrag Exklusivität vereinbart, bedeutet das: Der Anbieter übermittelt den Lead keinem anderen Kunden, auch wenn dieser eine Gruppengesellschaft ist. Im Übrigen bleiben die Rechte des Anbieters und der Gruppengesellschaften aus den Absätzen 4 und 5 bestehen.
(6) Verarbeitet der Anbieter Leads für das Angebot des Kunden (zum Beispiel Erfassung, Vorqualifizierung, Terminvereinbarung, Übermittlung), geschieht das auf Grundlage einer gesonderten Datenschutzvereinbarung der Parteien (gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO oder Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). Nutzen der Anbieter oder eine Gruppengesellschaft Leads für eigene Zwecke, sind sie dafür allein verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(7) Die Parteien stellen jeweils im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit sicher, dass die Interessenten bei der Erhebung der Leads über die Verarbeitung durch den Anbieter, die Übermittlung an den Kunden sowie die mögliche Weitergabe an Gruppengesellschaften informiert werden (Art. 13, 14 DSGVO) und dass, soweit erforderlich, deren Einwilligung – insbesondere in die werbliche Kontaktaufnahme nach § 7 UWG – eingeholt und dokumentiert wird. Werden Werbemittel, Landingpages oder Formulare über Systeme oder Domains des Kunden ausgespielt, ist der Kunde verpflichtet, die vom Anbieter bereitgestellten Datenschutzhinweise und Einwilligungstexte unverändert einzubinden.
(8) Sämtliche Rechte nach diesem § 11 bestehen nur, soweit ihre Ausübung nach den jeweils geltenden datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO, BDSG und UWG) zulässig ist. Bei Übermittlungen an Gruppengesellschaften mit Sitz außerhalb der EU bzw. des EWR stellt der Anbieter geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO sicher. Widerspricht ein Interessent der Verarbeitung, widerruft er eine Einwilligung oder macht er sonstige Betroffenenrechte geltend, informieren sich die Parteien hierüber unverzüglich gegenseitig und setzen dies jeweils für ihren Verantwortungsbereich um.
(9) Die Rechte des Anbieters nach diesem § 11 bleiben von der Beendigung des Vertragsverhältnisses unberührt.

§ 12 Datenschutz, Kommunikation und Aufzeichnungen

(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://www.shortcutapp.de/legal/datenschutz.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet (z. B. Kundendaten in Werbekonten, CRM- oder E-Mail-Systemen des Kunden), schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; der Anbieter stellt hierfür eine Vorlage bereit. Für Leads gilt § 11.
(3) Die Kommunikation im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erfolgt per E-Mail, Telefon, Video-Call und Messenger-Diensten (z. B. WhatsApp). Der Kunde ist mit der Nutzung dieser Kommunikationswege einverstanden und stellt sicher, dass die von ihm benannten Kanäle geschäftlich genutzt werden dürfen.
(4) Der Anbieter darf den Kunden per E-Mail über eigene, ähnliche Leistungen und Angebote informieren (§ 7 Abs. 3 UWG). Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen, z. B. per E-Mail an info@sce.marketing oder über den Abmeldelink in der jeweiligen Nachricht.
(5) Calls, Coaching-Sessions und Veranstaltungen können vom Anbieter aufgezeichnet und den Teilnehmern im Mitgliederbereich bereitgestellt werden. Auf eine Aufzeichnung wird zu Beginn hingewiesen; Teilnehmer, die nicht aufgezeichnet werden möchten, können Kamera und Mikrofon deaktivieren. Der Kunde darf Calls und Sessions nicht selbst aufzeichnen.
(6) Der Anbieter darf personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner (insbesondere Kontakt-, Vertrags- und Abrechnungsdaten) zur Vertragsdurchführung und für interne Verwaltungszwecke der Unternehmensgruppe an Gruppengesellschaften übermitteln (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO, Erwägungsgrund 48 DSGVO). Bei Übermittlungen an Gruppengesellschaften mit Sitz außerhalb der EU bzw. des EWR stellt der Anbieter geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO sicher.

§ 13 Geheimhaltung

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG, Geschäftszahlen, Kundendaten, Strategien, Konzepte, Programminhalte und interne Unterlagen – vertraulich, verwenden sie nur für die Zwecke des Vertrags und machen sie Dritten nicht ohne Zustimmung der anderen Partei zugänglich. Diese Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und für zwei Jahre nach dessen Beendigung; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG sowie für Programm- und Kursinhalte des Anbieters gilt sie unbefristet. Für Assets gelten daneben § 10 und § 13a Abs. 1; diese Regeln enden nicht nach zwei Jahren.
(1a) Vertrauliche Informationen des Anbieters sind insbesondere:
a) Strategien, Kampagnen- und Funnel-Konzepte,
b) Kampagnenaufbau, Zielgruppen, Test- und Auswertungsergebnisse,
c) Skripte, Texte und Creatives vor ihrer Veröffentlichung,
d) Automationen, Workflows, Tracking-Setups, Vorlagen, Dokumentationen und Schulungsunterlagen,
e) Preise, Angebote, Kalkulationen und Vertragsinhalte,
f) Informationen über andere Kunden des Anbieters.
Der Anbieter kennzeichnet Unterlagen mit vertraulichem Inhalt nach Möglichkeit als vertraulich. Die Vertraulichkeit hängt nicht von der Kennzeichnung ab.
(1b) Der Kunde gibt vertrauliche Informationen des Anbieters in seinem Unternehmen nur an Mitarbeiter weiter, die sie für die Zusammenarbeit brauchen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Absatz 3 Satz 2 bleibt unberührt. Der Kunde darf vertrauliche Informationen und Assets nicht zurückentwickeln, zerlegen oder von Dritten untersuchen lassen, um sie nachzubauen.
(2) Nicht erfasst sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder ihr von Dritten rechtmäßig zugänglich gemacht wurden oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Der Anbieter darf vertrauliche Informationen an Berater, Subunternehmer und Gruppengesellschaften weitergeben, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Der Kunde darf vertrauliche Informationen des Anbieters an Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer weitergeben, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Rechte des Anbieters aus § 10 Abs. 13, § 11 und § 14 bleiben unberührt.

§ 13a Schutz des Know-hows, Kundenschutz und Abwerbung

(1) Verwertungsverbot. Der Kunde darf Assets (§ 10) weder während der Vertragslaufzeit noch danach dazu verwenden, selbst oder über Dritte Marketing-, Werbe- oder Leadgenerierungsleistungen für andere Unternehmen anzubieten oder zu erbringen oder ein solches Angebot aufzubauen. Er darf sie auch keinem Dritten überlassen, der solche Leistungen anbietet. Für vertrauliche Informationen des Anbieters (§ 13) gilt dasselbe, solange die Geheimhaltungspflicht nach § 13 besteht. Das allgemeine Erfahrungswissen des Kunden und die Werbung für sein eigenes Unternehmen mit eigenen Mitteln bleiben frei.
(2) Kundenschutz. Der Kunde wird während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate danach keinem Unternehmen Marketing-, Werbe- oder Leadgenerierungsleistungen anbieten oder für es erbringen, das er durch die Zusammenarbeit als Kunden des Anbieters kennengelernt hat und für das der Anbieter in den 12 Monaten vor der Handlung des Kunden Leistungen erbracht hat; nach Vertragsende zählen die letzten 12 Monate vor Vertragsende.
(3) Abwerbung. Der Kunde wird während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate danach keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Subunternehmer des Anbieters abwerben, mit denen er im Rahmen der Zusammenarbeit zu tun hatte.
(4) Die gesetzlichen Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

§ 13b Vertragsstrafe

(1) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen § 10 Abs. 3, 5, 5a oder 11, gegen § 11 Abs. 3 Satz 2, gegen § 13 oder gegen § 13a, zahlt er dem Anbieter für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe. Die Höhe setzt der Anbieter nach billigem Ermessen fest; sie beträgt höchstens 250.000 Euro je Verstoß. Der Kunde kann die Höhe vom zuständigen Gericht überprüfen lassen.
(2) Bei der Festsetzung berücksichtigt der Anbieter insbesondere Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, den Grad des Verschuldens, den wirtschaftlichen Vorteil des Kunden, den drohenden oder eingetretenen Schaden und die Größe des Unternehmens des Kunden.
(3) Mehrere Handlungen, die auf einem einheitlichen Entschluss beruhen, gelten als ein Verstoß. Dauert ein Verstoß an, obwohl der Anbieter den Kunden in Textform zur Beendigung aufgefordert hat, gilt jeder angefangene Monat der Fortsetzung nach Zugang der Aufforderung als neuer Verstoß. Alle Vertragsstrafen aus einem Vertrag zusammen betragen höchstens 500.000 Euro.
(4) Die Vertragsstrafe wird auf Schadensersatz und auf das Nutzungsentgelt nach § 10 Abs. 9 wegen desselben Verstoßes angerechnet. Der Anspruch auf Unterlassung und auf weiteren Schadensersatz bleibt bestehen.
(5) Die Vertragsstrafe steht nur der Gesellschaft zu, die Vertragspartner des Kunden ist. § 1 Abs. 7 gilt für diesen § 13b nicht.

§ 14 Referenznennung, Testimonials und Veröffentlichungen

(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Anbieter ihn als Referenzkunden nennt und hierzu den Namen bzw. die Unternehmensbezeichnung des Kunden, dessen Logo sowie vom Kunden abgegebene schriftliche Testimonials auf Websites, in Präsentationen, in Social-Media-Kanälen sowie in sonstigen Marketing- und Vertriebsunterlagen des Anbieters – unter allen Marken der Unternehmensgruppe – veröffentlicht. Die Rechte nach diesem § 14 stehen auch den Gruppengesellschaften zu.
(2) Wirkt der Kunde an einem Video-Testimonial oder einer Fallstudie mit und gibt diese frei, räumt er dem Anbieter das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, diese zu Marketing-, Werbe- und Vertriebszwecken zu nutzen, zu bearbeiten (z. B. zu kürzen), zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und über sämtliche analogen und digitalen Medien zu verbreiten. Eine gesonderte Vergütung ist ausgeschlossen. Sofern natürliche Personen abgebildet oder zu hören sind, stellt der Kunde sicher, dass deren Einwilligung vorliegt.
(3) Die nach den Absätzen 1 und 2 eingeräumten Rechte werden dauerhaft eingeräumt. Der Kunde kann der künftigen Nutzung nur aus wichtigem Grund und nur in Textform widersprechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Nutzung den Kunden oder eine abgebildete oder zu hörende Person in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt oder wenn sich die der Mitwirkung zugrunde liegende Überzeugung nachweislich gewandelt hat. Wirtschaftliche Erwägungen, ein Wechsel des Dienstleisters oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses allein sind kein wichtiger Grund. Das Recht abgebildeter oder zu hörender natürlicher Personen, eine datenschutzrechtliche Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, bleibt unberührt.
(4) Ein Widerspruch wirkt nur für die Zukunft. Bereits veröffentlichte, gedruckte, ausgelieferte oder in Werbemittel, Anzeigen, Präsentationen, Fallstudien und Archive integrierte Inhalte müssen nicht zurückgezogen, geändert oder vernichtet werden; bereits geschaltete Werbemaßnahmen dürfen bis zum Ende des jeweiligen Buchungs- oder Kampagnenzeitraums fortgeführt werden. Nennungen auf vom Anbieter selbst kontrollierten Websites und Social-Media-Profilen entfernt der Anbieter nach einem berechtigten Widerspruch innerhalb angemessener Frist.

§ 15 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Umstände, die er nicht zu vertreten hat, wie Entscheidungen, Störungen, Sperrungen oder Änderungen von Plattformen und Diensten Dritter (§ 2 Abs. 4).
(4) Die Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von Beratungen, Empfehlungen, Inhalten oder Arbeitsergebnissen des Anbieters trifft, liegt beim Kunden.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gruppengesellschaften sowie für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters und der Gruppengesellschaften.
(6) Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Abs. 1.

§ 16 Kein Widerrufsrecht

Da der Anbieter Verträge ausschließlich mit Unternehmern schließt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht wird nicht eingeräumt.

§ 17 Seminare, Workshops und Veranstaltungen

(1) Buchungen von Seminaren, Workshops und sonstigen Veranstaltungen sind verbindlich.
(2) Ein Rücktritt des Kunden ist nur aus wichtigem Grund möglich; im Übrigen gelten die im Angebot vereinbarten Stornobedingungen.
(3) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers bedarf der Zustimmung des Anbieters.
(4) Der Anbieter kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt, zu geringe Teilnehmerzahl) verlegen oder absagen. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Vergütung auf einen Ersatztermin angerechnet oder, wenn der Kunde am Ersatztermin nicht teilnehmen kann, erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe des § 15.
(5) Der Anbieter übt bei Veranstaltungen das Hausrecht aus; § 9 gilt entsprechend.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch, wenn Vertragspartner eine Gruppengesellschaft mit Sitz im Ausland ist, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Die Leistungen des Anbieters sind kein Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Schwerpunkt der Coaching- und Begleitformate ist die individuelle unternehmerische Beratung und Begleitung des Kunden; eine systematische Wissensvermittlung nach Lehrplan, Lernziele, Aufgabenkontrollen, Prüfungen, Zertifikate oder eine sonstige Überwachung des Lernerfolgs werden nicht geschuldet und sind nicht Vertragsgegenstand.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Änderungen des Leistungsangebots oder der Marktverhältnisse erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Der Anbieter teilt dem Kunden die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, gilt die bisherige Fassung fort.
(5) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
AGB – Stand: 06.10.2026
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